Microblading darf nicht durchgeführt werden, wenn:

  • eine Schwangerschaft besteht oder Sie sich in der Stillzeit befinden
  • Sie an der Bluterkrankheit oder Blutgerinnungsstörungen leiden
  • Sie zum Behandlungszeitpunkt einen akuten Infekt haben
  • Sie an psychischen Erkrankungen leiden
  • Sie an insulinabhängiger Form von Diabetis leiden
  • Sie Drogen oder Alkohol konsumiert haben
  • Sie an Epilepsie leiden
  • Sie an Hauterkrankungen wie Schuppenflechte, Neurodermitis etc. an der zu pigmentierenden Stelle leiden
  • Sie blutverdünnende Medikamente eingenommen haben ( z.B. Marcumar, Aspirin ect. )
  • Sie eine schwere Erkrankung haben ( evt. nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt )